Änderung der KVV und der KLV (Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie der Zahnärzte und Zahnärztinnen, Rechnungsstellung bei Analysen, unterjähriger Wechsel und Meldepflicht Ausgleichsbetrag)

Am 18. Oktober 2023 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, eine Vernehmlassung zur Änderung der KVV und der KLV betreffend die Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie der Zahnärzte und Zahnärztinnen, die Rechnungsstellung bei Analysen, den unterjährigen Wechsel und die Meldepflicht des Ausgleichsbetrags durchzuführen.

Im Nachgang zum Inkrafttreten der KVG-Änderung vom 1. Januar 2023 betreffend Pauschalen im ambulanten Bereich zeigte sich, dass eine Änderung der KVV bezüglich der Rechnungsstellung für die Laboranalysen erforderlich ist. Der Bundesrat nimmt zudem die Gelegenheit wahr, weitere Anpassungen in der KVV vorzusehen. Unter anderem möchte der Bundesrat den Versicherten mehr Freiheiten zugestehen. Wenn sie in der Versicherung mit wählbaren Franchisen und freier Wahl der Leistungserbringer sind, sollen sie unterjährig in eine Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer wechseln können. Ausserdem haben die Kantone beantragt, die Versicherer zu verpflichten, ihnen den Ausgleichsbetrag des freiwilligen Reserveabbaus zusätzlich zur genehmigten Prämie zu melden. Schliesslich soll mit der Einführung von Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie der Zahnärzte und Zahnärztinnen in der KVV die rechtliche Grundlage geschaffen werden für die Zulassung solcher Organisationen zur Tätigkeit zulasten der OKP. Dies bedingt auch eine Anpassung der KLV. Die Vernehmlassung dauert bis am 1. Februar 2024.

Letzte Änderung 18.10.2023

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