Patientenschutzmittel

In der Medizin werden manchmal Bilder aus dem Inneren des Körpers einer Patientin oder eines Patienten benötigt. Um diese Bilder zu erzeugen, werden unter anderem Röntgenstrahlen verwendet.

Weil Röntgenstrahlung für den Körper schädlich sein kann, wurden lange Zeit Patientenschutzmittel (z. B. Bleischürzen und -mäntel) verwendet. Die Praxis bei der Anwendung von Patientenschutzmitteln in der Röntgendiagnostik hat sich stark weiterentwickelt. So werden heute nur noch in Ausnahmefällen Schutzmittel empfohlen.

Video: Bleischutz beim Röntgen

Schweizer Medizinphysiker und Medizinphysikerinnen, die auf Fragen des Strahlenschutzes spezialisiert sind, haben die aktuelle wissenschaftliche Literatur zu Patientenschutzmitteln analysiert. Dabei konnten sie zeigen, dass die Verwendung von Bleischürzen keine nennenswerte positive Schutzwirkung für die Patientinnen und Patienten hat. Dies deckt sich mit den Veröffentlichungen aus anderen europäischen Ländern.

Die Ergebnisse wurden im SGSMP-Bericht Nr. 21  zusammengefasst und veröffentlicht.

Die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz KSR hat dem Bundesamt für Gesundheit daraufhin empfohlen, seine Richtlinien zur Verwendung von Patientenschutzmitteln an die aktuellen Erkenntnisse anzupassen. Deshalb werden nur noch in Ausnahmefällen Patientenschutzmittel (z. B. Bleischürzen) verwendet. Die wichtigsten Gründe hierfür sind:

  • Die Risiken für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten können sich sogar noch erhöhen, wenn die Bleischürze nicht gut platziert ist.
  • Dank der technisch immer moderneren und leistungsfähigeren Geräte konnte auch die Strahlendosis für Patientinnen und Patienten reduziert werden.
  • Mit der korrekten Nutzung der zur Verfügung stehenden Techniken können die Strahlendosen viel stärker gesenkt werden als durch die Verwendung von Bleischürzen.
  • Medizinische Fachpersonen, die radiologische Untersuchungen durchführen, müssen sich regelmässig fortbilden, um auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu bleiben.
  • Die Strahlenbelastung von Patientinnen und Patienten kann gesenkt werden, indem nur wirklich nötige radiologische Untersuchungen durchgeführt werden.
     

Verschiedene medizinische Fachgesellschaften und Verbände haben ebenfalls über diese Neuerung informiert. Sie finden nachfolgend die Links zu den einschlägigen Informationen der Fachgesellschaften:

Und einiger Spitäler:

Bis zur Veröffentlichung einer nationalen Empfehlung zur Verwendung von Patientenschutzmitteln kann das Bundesamt für Gesundheit BAG nur auf internationale Empfehlungen verweisen. Eine Gruppe von Wissenschaftlern hat ein Europäisches Konsensuspapier veröffentlicht (European consensus on patient contact shielding | Insights into Imaging | Full Text (springeropen.com). Nationale Empfehlungen gibt es zum Beispiel in Frankreich oder Deutschland.

Das beruflich strahlenexponierte Personal hingegen muss weiterhin Strahlenschutzmittel verwenden. Auch die Begleitpersonen von Patienten tragen weiterhin eine Bleischürze, wenn sie in einem Raum bleiben, in dem radiologische Untersuchungen durchgeführt werden.

Das Personal ist den Strahlen beruflich ausgesetzt – ein Arbeitsleben lang. Wenn der Patient geröntgt wird, entsteht um den Patienten ein Strahlenfeld, das vom Patienten ausgeht. Darum verlässt das Personal, wann immer möglich den Röntgenraum. Wenn das nicht möglich ist, muss es Schutzmittel tragen.

Letzte Änderung 11.05.2024

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