Nachweis des Todes in der Transplantationsmedizin

Vor einer Spende von Organen und Geweben durch eine verstorbene Person müssen die Ärztinnen und Ärzte den Tod eindeutig feststellen. Sie müssen dabei verschiedene Vorgaben beachten.

Wann ist ein Mensch tot?

Das Gehirn macht die Persönlichkeit des Menschen aus und steuert die lebensnotwendigen Funktionen des Organismus, wie zum Beispiel die Atmung. Fällt das Gehirn aus, stirbt der Mensch. Deshalb gilt gemäss Transplantationsgesetz als Todeskriterium der irreversible Ausfall der Funktionen des Gehirns einschliesslich des Hirnstamms (Hirntod).

Tod muss eindeutig festgestellt sein

Kommt jemand für eine Spende in Frage, muss in jedem Fall der Tod zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Je nach Art der Spende, läuft die Todesfeststellung unterschiedlich ab.

Organspende

Organe einer verstorbenen Person müssen kurze Zeit nach dem Todeseintritt entnommen und transplantiert werden, sonst nehmen sie schnell Schaden und können nicht mehr verwendet werden. Zum Zeitpunkt der Organentnahme treten die üblichen Todeszeichen wie die Totenstarre und Leichenflecken noch nicht auf. Um den Tod in dieser Situation sicher festzustellen, müssen die Ärztinnen und Ärzte daher nachweisen, dass die Funktionen des Gehirns und des Hirnstamms ausgefallen sind.

Der genaue Ablauf zur Feststellung des Todes im Hinblick auf eine Organspende ist abhängig davon, wie der Tod eintritt (siehe hierzu auch: Organ- und Gewebespenden: In diesen Situationen sind sie möglich). Es werden zwei Arten unterschieden:

  • Wenn der Tod als Folge einer schweren Schädigung des Gehirns eintritt, wird als erstes geprüft, ob die Voraussetzungen für einen endgültigen Funktionsausfall des Gehirns gegeben sind. Dabei müssen auch Faktoren ausgeschlossen werden, die einen Ausfall des Gehirns nur vortäuschen (z.B. Unterkühlungen, Vergiftungen durch Medikamente oder gewisse Krankheiten). Danach wird mit mehreren klinischen Tests festgestellt, ob die Funktionen von Gehirn und Hirnstamm ausgefallen sind.
  • Wenn der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand eintritt, muss in der Schweiz zuerst der Kreislaufstillstand mittels Echokardiographie (Ultraschall des Herzens) nachgewiesen werden. Nach einer Wartezeit von mindestens fünf Minuten wird mit mehreren klinischen Tests festgestellt, ob die Funktionen von Gehirn und Hirnstamm ausgefallen sind.

Neben den obengenannten Untersuchungen können ergänzend weitere Verfahren zur Todesfeststellung zum Einsatz kommen. Zum Beispiel kann mit bildgebenden Verfahren gezeigt werden, dass kein Blut mehr durch das Gehirn fliesst. Eine solche Zusatzuntersuchung ist in allen Fällen vorgeschrieben, bei denen die Ursache für den Funktionsausfall des Gehirns nicht eindeutig feststeht.

Die Todesfeststellung muss von zwei entsprechend qualifizierten Ärztinnen oder Ärzten gemeinsam durchgeführt werden (Vier-Augen-Prinzip). Diese dürfen weder an der Entnahme noch an der Transplantation von Organen, Geweben oder Zellen mitwirken. Darüber hinaus dürfen sie auch nicht den Weisungen einer ärztlichen Fachperson unterstehen, die an solchen Massnahmen direkt beteiligt ist. Eine der beiden darf zudem nicht direkt in die Betreuung der zur Spende bereiten Person involviert sein.

Das beschriebene Vorgehen zur Feststellung des Todes wird in den folgenden Richtlinien detailliert vorgegeben: «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften in der Fassung vom 16. Mai 2017. Die Transplantationsverordnung verweist zur Feststellung des Todes in Artikel 7 auf diese Richtlinien.

Ausschliessliche Spende von Gewebe

Es gibt Fälle, in denen keine Organe, sondern ausschliesslich Gewebe gespendet werden.
Gewebe können eine längere Zeit nach dem Eintritt des Todes entnommen werden als Organe. Dies weil Gewebe nicht so stark auf eine ständige Durchblutung angewiesen sind. So kann zum Beispiel die Augenhornhaut bis zu 48 Stunden nach dem Tod entnommen werden.
Zu diesem Zeitpunkt ist die Totenstarre eingetreten und der Körper weist Leichenflecken auf. Dies sind sichere Todeszeichen. Sie bestätigen, dass das Gehirn und der Hirnstamm irreversibel ausgefallen sind und der Mensch somit tot ist. Vor einer Gewebeentnahme kann der Tod daher anhand dieser sicheren Todeszeichen nachgewiesen werden. Eine Todesfeststellung wie sie vor der Entnahme von Organen durchgeführt werden muss, erübrigt sich in diesen Fällen.

Links

Gesetze

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Weiterführende Themen

Vorbereitende medizinische Massnahmen

Vor einer Entnahme werden an der spendenden Person vorbereitende medizinische Massnahmen durchgeführt. Diese dienen ausschliesslich dazu, die Organe, Gewebe oder Zellen bis zur Übertragung in möglichst gutem und funktionstüchtigem Zustand zu erhalten.

Fallbeispiel einer Organspende

Ein fiktives Beispiel zeigt den typischen Ablauf einer Organspende eines unerwartet verstorbenen Patienten. Der ganze Prozess dauert in der Regel zwischen minimal einem halben Tag und maximal drei Tagen.

Kennzahlen zur Transplantationsmedizin

In der Transplantationsmedizin werden regelmässig Daten erhoben und ausgewertet. Diese Seite zeigt die wichtigsten Kennzahlen im Bereich der Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen.

Letzte Änderung 30.04.2024

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