Das folgende fiktive Beispiel zeigt einen typischen Ablauf einer Organspende eines unerwartet verstorbenen Patienten. Der ganze Prozess dauert in der Regel zwischen minimal einem halben Tag und maximal drei Tagen.
Plötzlich ist es passiert
Der 56jährige Hobbygärtner hätte an diesem Samstagnachmittag schon längst aus dem Garten zurück sein sollen. Seine Frau ruft ihn vergeblich und geht ihn schliesslich suchen. Sie findet ihren Mann am Boden liegend. Er ist ohne Bewusstsein, hat einen schwachen, rasenden Puls und scheint erbrochen zu haben.
Hirnblutungen können verschiedene Ursachen und Prognosen haben. Im vorliegenden Fall hat sich beim Patienten während Jahren unbemerkt ein Blutgefäss im Hirn so stark erweitert, bis es schliesslich geplatzt ist. Infolge dieser Hirnblutung steigt der Druck im Hirn. Kann der Druck nicht rechtzeitig abgebaut werden, kommt es unweigerlich zu einer Hirnschädigung und letztlich zum Absterben des gesamten Hirns und des Hirnstamms.
Die schlimme Nachricht
Im Spital erfährt die Ehefrau vom Arzt, dass das Hirn ihres Mannes durch eine Hirnblutung so stark geschädigt ist, dass keine Hoffnung mehr besteht. Nach weiteren Erklärungen des Arztes muss sie akzeptieren, dass es nichts mehr gibt, was das Leben ihres Mannes retten könnte. Alle weiteren medizinischen Massnahmen würden höchstens das Sterben hinauszögern. Die Frau teilt dies ihren Söhnen mit, die mittlerweile im Spital eingetroffen sind. Der Entscheid zum Therapieabbruch erfolgt zusammen mit der Familie, mit der Beratung durch den Arzt und begleitet vom Seelsorger des Spitals.
Trotz der Bemühungen der Ärzte ist es nicht immer möglich, das Leben eines Patienten zu retten. Ist das Hirn durch Unfall oder Krankheit zu stark geschädigt, kann es seine Funktionen nicht mehr wahrnehmen. Sind alle Funktionen des Hirns und des Hirnstammes unwiderruflich ausgefallen, ist der Mensch tot. Unter gewissen Umständen können zwar die Atmung und der Kreislauf mit unterstützenden Massnahmen eine Zeit lang aufrecht erhalten werden. Die Hirnschädigung kann aber nicht rückgängig gemacht und der Weg zurück zum Leben nicht mehr beschritten werden. Die Ärzte müssen dann die Therapieversuche abbrechen. Die rechtliche Verantwortung liegt bei ihnen. Sie treffen den Entscheid aber im Einvernehmen mit den Angehörigen.
Hätte er einer Organspende zugestimmt?
Der Arzt spricht die Familie nun auf das Thema Organspende an. Weil der Mann keine Spendekarte ausgefüllt hatte, müssen nun die Angehörigen in seinem Sinne entscheiden. Hätte er Organe spenden wollen oder nicht? Die Söhne sind ratlos. Die Frau erinnert sich aber daran, dass ihr Mann vor einigen Jahren einen Artikel zum Thema gelesen hatte. Ihr gegenüber hatte er dabei erwähnt, dass er selber seine Organe spenden würde. Die Familie braucht etwas Zeit, um das zu diskutieren. Sie kommt letztlich zum Schluss, dass der Vater wohl seine Organe gespendet hätte. Die Familie teilt dem Arzt ihr Einverständnis für eine Spende mit: Sie gestatten die Entnahme aller Organe und auch der Augenhornhaut und weiterer Gewebe.
Damit eine Organspende überhaupt in Erwägung gezogen werden kann, müssen mehrere Voraussetzungen gegeben sein:
- Das Einverständnis der spendenden Person oder der Angehörigen
- Die Organfunktionen müssen (weiterhin) stabilisierbar sein
- Der Tod muss nachgewiesen worden sein
- Es dürfen keine medizinischen Kontraindikationen für die zu transplantierenden Organe und Gewebe vorliegen
- Bei Unfällen und Gewaltdelikten braucht es die Zustimmung der zuständigen Untersuchungsbehörden
Das Einverständnis der spendenden Person oder der Angehörigen muss gegeben sein. In der Schweiz gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Nach dieser Regelung kann es nur zu einer Spende von Organen oder Geweben kommen, wenn die verstorbene Person noch zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat (z.B. auf einer Spendekarte, in einer Patientenverfügung oder mündlichen Willensäusserung) oder wenn die Angehörigen oder eine Vertrauensperson stellvertretend im Sinne der verstorbenen Person zustimmen (dies gilt nur für den Fall, dass der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist). Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Willensäusserung:
Es braucht vorbereitende medizinische Massnahmen, damit die Organfunktionen stabilisiert werden können. In diesem Fallbeispiel wird dies unter anderem dadurch erreicht, dass die bereits begonnene künstliche Beatmung weitergeführt wird. Das Ziel der Beatmung ändert sich: Sie dient nicht mehr der Erhaltung des Lebens, sondern der Erhaltung der Organe. Als weitere Massnahme werden verschiedene Medikamente verabreicht, die den Kreislauf aufrechterhalten. So können die Organe auch nach dem Tod weiterhin mit Blut und Sauerstoff versorgt werden.Vorbereitende medizinische Massnahmen zur Stabilisierung der Organe werden zu einem Zeitpunkt durchgeführt, da gemäss Erfahrungen der Ärzte der Tod des Patienten kurz bevorsteht oder bereits eingetreten ist. Ohne diese Massnahmen ist eine Transplantation nicht möglich. Weitere Informationen zu den vorbereitenden medizinischen Massnahmen:
Wichtige Tests
Der Arzt erklärt der Familie nochmals das weitere Vorgehen und geht dabei insbesondere auf die Bedenken der Söhne ein: Können sie wirklich sicher sein, dass der Vater tot ist, wenn die Organe entnommen werden? Schliesslich scheint er noch zu atmen, wenn auch nur dank der medizinischen Apparate. Der Arzt erklärt detailliert, wie der Tod im Hinblick auf eine Organspende nach strengen gesetzlichen Vorgaben mit verschiedenen Tests festgestellt werden muss.
Der Tod muss eindeutig nachgewiesen werden. Wenn klar ist, dass eine Spende infrage kommt, verlangt das Gesetz einen eindeutigen Nachweis des Todes. Dieser wird mit der so genannten Hirntod-Diagnostik erbracht. Wird eine Spende abgelehnt, braucht es diese Diagnostik nicht und die vorbereitenden Massnahmen zur Stabilisierung der Organe werden abgebrochen. Dies gilt auch dann, wenn eine Organentnahme gar nicht infrage kommt, etwa weil die verstorbene Person an einer schweren Infektion gelitten hatte.
Mit der Hirntod-Diagnostik wird nachgewiesen dass das Hirn und der Hirnstamm vollständig und endgültig ausgefallen sind. Dies zeigt, dass der Mensch sicher tot ist. Im vorliegenden Fall muss der Tod des Patienten in zwei Schritten nachgewiesen werden:
- Als erstes wird geprüft, ob die Voraussetzungen für einen «Hirntod» gegeben sind: Es muss eine so schwere Hirnschädigung vorliegen, dass dadurch die Gesamtfunktion des Gehirns ausfallen kann. Sicher ausgeschlossen werden muss darüber hinaus, dass Medikamente oder eine Vergiftung nur den Anschein erwecken, dass der Patient tot ist.
- Zweitens wird untersucht, ob alle Hirn- und Hirnstammfunktionen tatsächlich ausgefallen sind. Zwei Ärztinnen oder Ärzte mit entsprechender Qualifikation prüfen hier mit insgesamt sieben Tests, ob grundlegende Reflexe noch funktionieren, die durch das Gehirn gesteuert werden. Beispielsweise: Reagieren die Pupillen noch auf Licht? Gibt es eine Reaktion auf Schmerzreize? Hat der Patient noch einen Husten- und Schluckreflex? Wird bei keinem der Tests ein Reflex ausgelöst, so ist nachgewiesen, dass das Gehirn ausgefallen ist. Dieser Zeitpunkt gilt als offizieller Todeszeitpunkt.
Weitere Informationen:
Die Suche nach passenden Empfängerinnen und Empfängern
Der Tod des Patienten ist nun bestätigt worden und alle nötigen Voraussetzungen für eine Entnahme von Organen und Geweben sind erfüllt. Die Familie wird jetzt zusätzlich von der Transplantationskoordinatorin betreut. Sie ist eine speziell ausgebildete Person, die sich auch organisatorisch um den weiteren Verlauf der Organ- und Gewebespende kümmern wird. Sie erklärt den Angehörigen, dass nun noch einige Labortests durchgeführt werden, damit passende Empfängerinnen und Empfänger ermittelt werden können.
Übereinstimmung ist wichtig. Wenn der Tod des Patienten oder der Patientin offiziell festgestellt worden ist, beginnt die Suche nach möglichen Empfängern oder Empfängerinnen. Um die geeigneten Personen aus der Warteliste zu bestimmen, braucht es zahlreiche Laboruntersuchungen. Je besser verschiedene Faktoren zwischen der spendenden und der empfangenden Person übereinstimmen, desto eher akzeptiert der Organismus nach der Transplantation das Organ. Ein sehr wichtiger Faktor neben der Blutgruppe sind die Gewebemerkmale.
Unter Umständen muss untersucht werden, ob die Organe für eine Transplantation geeignet sind, zum Beispiel mit einer Lungenspiegelung, einer Ultraschalluntersuchungen oder einer radiologische Darstellung der Herzkranzgefässe (Koronarangiographie). Der definitive Entscheid, ob ein Organ zur Transplantation geeignet ist, kann trotz dieser Untersuchungen manchmal erst bei der Organentnahme gefällt werden.
Der Koordinationsaufwand ist gross. Eine Transplantationskoordinatorin oder ein -koordinator sammelt die notwendigen Informationen und gibt sie an die nationale Zuteilungsstelle (Stiftung Swisstransplant) weiter. Hier wird abgeklärt, zu welchen Personen auf der Warteliste die verfügbaren Organe medizinisch am besten passen und welche Personen nach den gesetzlichen Bestimmungen die höchste Priorität habe, ein Organ zu erhalten. Während die Abklärungen laufen, ist die verstorbene Person nach wie vor an ein Beatmungsgerät angeschlossen und wird intensiv betreut, damit die Organfunktionen aufrechterhalten werden können.
Zur Vorbereitungen auf die Organentnahme werden der verstorbenen Person unter anderem auch Medikamente verabreicht, um unkontrollierte Bewegungen zu verhindern. Bei solchen Bewegungen handelt es sich um Reflexe, die auch nach dem Tod noch auftreten können. Die Zeitdauer zwischen der offiziellen Todesfeststellung und der Entnahme sollte unter 24 Stunden liegen, damit das Risiko von Organschäden möglichst gering ist.
Die einzelnen Organe einer verstorbenen Person werden meist verschiedenen Patienten bzw. Patientinnen transplantiert. Stehen diese fest, werden die Organe der verstorbenen Person in der Regel durch die Transplantationsteams aus jenen Zentren entnommen, in denen die Empfängerinnen oder Empfänger auf das Organ warten. Weil es nun schnell gehen muss, werden die Teams häufig eingeflogen.
Bei der Entnahme von Geweben spielt der Faktor Zeit eine weniger grosse Rolle als bei der Spende von Organen. Gewebe wie Augenhornhaut, Knochen, Knorpel oder Haut. können auch längere Zeit nach dem Tod entnommen und danach unter entsprechenden Bedingungen gelagert werden. Nach der Entnahme der Organe werden die Operationswunden zugenäht und die Organe werden von den Transplantationsteams für die Transplantation in die jeweiligen Zentren gebracht. Die Operationsnarben sind bei der verstorbenen Person die einzigen äusserlichen Zeichen dafür, dass eine Organentnahme stattgefunden hat.
Zeit für den Abschied
Der Verstorbene wird nun nochmals in den Operationssaal gebracht, wo ihm die Organe entnommen werden. Nachdem die Organe entnommen sind, werden die Angehörigen zum Verstorbenen in einen Aufbahrungsraum geführt. Auf Wunsch der Ehefrau ist auch der Seelsorger des Spitals anwesend. In diesem Rahmen, der Verstorbene ist nun befreit von sämtlichen intensivmedizinischen Apparaten, kann die Familie Abschied nehmen.
Welche Personen die Organe einer verstorbenen Person erhalten haben, wird den Angehörigen nach der Spende nicht mitgeteilt. Auf Wunsch können sie aber erfahren, wie die Transplantationen verlaufen sind.
Letzte Änderung 29.04.2019
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