Wirksamkeitsprüfung Fortpflanzungsmedizingesetz

Das Bundesamt für Gesundheit hat den Auftrag, die Wirksamkeit des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu überprüfen. Mit dieser Prüfung wird untersucht, ob das Gesetz wirksam und zweckmässig vollzogen wird und ob es seine Ziele erreicht.

Mit der Wirksamkeitsprüfung (Evaluation) wird untersucht, ob das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) seine Zwecke erreicht. Sie wird in drei Phasen durchgeführt: einem Monitoring, einer formativen Evaluation und einer summativen Evaluation.

Die Evaluation baut auf dem Wirkungsmodell zum FMedG auf. Dieses bildet ab, welche Ziele der Gesetzgeber mit dem FMedG verfolgt und mit welchen Regelungsinstrumenten diese erreicht werden sollen.

Das Monitoring

Das Monitoring bildet die Grundlage der Wirksamkeitsprüfung und beruht auf systematisch erhobenen Daten. Diese geben Einblick in die Praxis der Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz.

Unter anderem wird erfasst, wie viele Paare die Verfahren der Fortpflanzungsmedizin wie Insemination oder In-vitro-Fertilisation (IVF) in Anspruch nehmen, wie viele Ärztinnen und Ärzte eine Bewilligung zur Durchführung von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren haben oder wie viele Samenspender registriert sind.  

Auf der Seite Fortpflanzungsmedizin: Zahlen & Fakten finden sich die Ergebnisse. Die jährlich erstellten Kurzberichte zu den Ergebnissen finden sich unten im Register «Dokumente».

Die formative Evaluation

Mit der formativen Evaluation wird der Vollzug des FMedG beurteilt. Dazu werden qualitative Erhebungen in Form von Interviews oder Fragebögen durchgeführt. Wie gross ist der Aufwand für den Vollzug? Bewähren sich die rechtlichen Bestimmungen in der Praxis? Wird das Gesetz schweizweit einheitlich vollzogen? Welche erwünschten und unerwünschten Auswirkungen lassen sich feststellen? Soll die Umsetzung optimiert werden?  

Die formative Evaluation lief von 2019 bis 2021. Der Schlussbericht, das Executive Summary sowie die Stellungnahme des BAG und der GDK finden sich auf der Seite Evaluationsberichte «Biomedizin und Forschung» unter ‘Abgeschlossene Studien’.

Die summative Evaluation

Die summative Evaluation bildet den letzten Schritt der Wirksamkeitsprüfung. Sie geht der grundlegenden Frage nach, ob das Gesetz seine Zwecke erreicht oder ob es gegebenenfalls revidiert werden sollte. Ab 2023 legt das BAG Rechenschaft über die Auswirkungen des Gesetzes ab und bereitet gegebenenfalls Empfehlungen für eine Gesetzesänderung vor.

Weitere Informationen

Evaluation im BAG

Evaluation beurteilt den Wert und den Nutzen gesundheitspolitischer Massnahmen.

Monitoring im BAG

Monitoring beobachtet und zeigt Entwicklungen und Trends im Bereich Gesundheit auf.

Forschung im BAG

Forschung beschafft dem BAG Handlungs- und Orientierungswissen.

Biomedizin und Forschung

Hier finden Sie Evaluationsberichte zum Themenbereich «Biomedizin und Forschung».

Letzte Änderung 21.06.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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