Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall

Einzelne Behandlungen nutzen unter anderem Laserstrahlung oder Licht. Sie bergen Risiken für das Gewebe. Seit dem 1. Juni 2019 regeln deshalb ein Gesetz und eine Verordnung die Behandlungen mit Strahlung und Schall.

Einige Behandlungen verwenden Produkte, die nichtionisierende Strahlung wie Laserstrahlung oder Licht erzeugen. Dabei entstehen starke Belastungen der bestrahlten Gewebe. Wenn solche Behandlungen nicht sachgerecht durchgeführt werden, sind die Haut, die Augen und andere Gewebe grossen Risiken ausgesetzt. Um die Risiken zu minimieren, sind im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Massnahmen festgesetzt, welche in den untenstehenden Kapiteln aufgeführt sind. Diese Massnahmen werden in der Verordnung V-NISSG konkretisiert. Das Gesetz und die Verordnung sind am 1. Juni 2019 in Kraft getreten.

Generelle Informationen zu den Sachkundenachweisen

Für welche Behandlungen braucht es einen Sachkundenachweis? Welche Sachkundenachweise gibt es?

Aufbau und Inhalte einer Ausbildung und Prüfung eines Sachkundenachweises

Wie wird der Sachkundenachweis ausgebildet und geprüft? Was für Voraussetzungen braucht es dazu?

Informationen für Personen, die einen Sachkundenachweis erlangen möchten

Bei welchen Prüfungsstellen kann der Sachkundenachweis erworben werden?
Was ist zu beachten?

Liste der Personen mit Sachkundenachweisen

Wo finde ich die Personen, welche schon Sachkundenachweise erworben haben?

Informationen für gesuchstellende Prüfungsstellen

Wie werde ich Prüfungsstelle für Sachkundenachweise?

Behandlungen, Verfahren und Techniken unter ärztlichem Vorbehalt sowie Verwendungsverbote

Welche Behandlungen, Verfahren oder Techniken dürfen nur Ärzte und Ärztinnen oder ihr direkt unterwiesenes Praxispersonal durchführen und welche Behandlungen sind vollständig verboten?

Regelungen für Geräte für kosmetische Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall

Welche Anforderungen müssen die Geräte erfüllen, die nichtionisierende Strahlung (NIS) oder Schall für kosmetische Behandlungen erzeugen? Wie lassen sich Medizinprodukte von Niederspannungserzeugnissen unterscheiden?

Letzte Änderung 13.10.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
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