Wird in Forschungsprojekten oder klinischen Versuchen ionisierende Strahlung angewendet, muss unter bestimmten Voraussetzungen auch das Bundesamt für Gesundheit BAG eine Stellungnahme abgeben.
Die Abteilung Strahlenschutz des BAG ist gemäss Artikel 36 der Verordnung über klinische Versuche KlinV bei klinischen Versuchen der Kategorie C mit Heilmitteln, die ionisierende Strahlen aussenden können, in das Bewilligungsverfahren eingebunden. Das Gesuchsformular finden Sie unter «Dokumente».
Die Abteilung erstellt zudem gemäss Artikel 28 KlinV, sowie Artikel 19 der Humanforschungsverordnung HFV Stellungnahmen zuhanden der Ethikkommissionen, wenn bei geplanten begleitenden Untersuchungen mit Strahlenquellen, die effektive Strahlendosis über 5 mSv pro Jahr liegt und es sich nicht um nuklearmedizinische Routineanwendungen mit zugelassenen Radiopharmazeutika handelt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Forschung am Menschen.
kofam.ch - das Portal zur Humanforschung in der Schweiz
Das Portal zur Humanforschung in der Schweiz bietet Informationen für die Öffentlichkeit und die Forschenden. Dort finden Sie Informationen zur Bewilligungspflicht, Kategorisierung und Gesuchseinreichung von Humanforschungsprojekten. Auf dem Portal können Sie zudem nach registrierten klinischen Versuchen in der Schweiz suchen.
Dokumente
Gesuchsformular (DOCX, 74 kB, 15.07.2020)Für klinische Studien mit Radiopharmazeutika oder mit radioaktiv markierten Stoffen
Gesetze
Letzte Änderung 22.02.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14