Gesetzgebung Arzneimittel und Medizinprodukte

Das Heilmittelrecht besteht aus dem Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) und den zugehörigen Bundesrats- und Institutsverordnungen. Es wird regelmässig dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.

Das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) regelt den Umgang mit Heilmitteln. Es soll zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Das Heilmittelgesetz trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Derzeit finden die Verordnungsanpassungen im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes statt.

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Forschung und technologischer Fortschritt machen es möglich: Immer mehr neue medizinische Produkte entstehen. Dabei soll die Gesundheit von Mensch und Tier geschützt bleiben. Deshalb regelt der Bund den Umgang mit den Heilmitteln.

Letzte Änderung 17.08.2018

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Sektion Heilmittelrecht
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