Voraussetzungen für medizinische Betriebe

In der Strahlenschutz-Gesetzgebung sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer Bewilligung für den Umgang mit ionisierender Strahlung definiert. 

  • Vorliegen der ärztlichen Sachkunde (medizinische Verantwortung)
  • Beauftragung mindestens eines ausgebildeten Strahlenschutz-Sachverständigen (technischer Strahlenschutz)
  • ausreichende Haftpflichtversicherung im Betrieb
  • Anlagen, Hilfsmittel, Einrichtungen und Räumlichkeiten müssen dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen
  • Durchführung eines Qualitätssicherungsprogramms (Abnahmeprüfung, Konstanzprüfungen, Wartung mit Zustandsprüfung an der gesamten Abbildungskette)
  • Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften (Dosimetrie, Schutzmittel, Aus- und Weiterbildung, etc.)  

Letzte Änderung 17.08.2018

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Abteilung Strahlenschutz
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