Gesetzgebung Berufe im Gesundheitswesen

Das BAG regelt die verschiedenen Gesundheitsberufe. Dadurch stellt es eine hohe Qualität in der Aus- und Weiterbildung sowie der Berufsausübung, aber auch die ausreichende Versorgung des Schweizer Gesundheitssystems mit qualifizierten Fachkräften sicher. Informieren Sie sich hier über das Medizinalberufegesetz (MedBG), das Psychologieberufegesetz (PsyG) und das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) sowie die darauf aufbauenden Verordnungen und Reglemente.

Mit dem Vollzug und der Weiterentwicklung bereits geltender sowie der Schaffung neuer gesetzlicher Bestimmungen setzt sich das BAG primär für eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildungen der Gesundheitsberufe ein. Mittels Qualitätssicherungsmassnahmen wie der Akkreditierung von Studien- und Weiterbildungsgängen sowie mit eidgenössischen Prüfungen wird das Erreichen gesetzlich festgelegter Ziele geprüft. Zudem sorgt das BAG dafür, dass für die privatwirtschaftliche Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung schweizweit die gleichen Voraussetzungen gelten. Dazu setzt es internetbasierte Register ein, in welchen die Personen mit eidgenössischen oder anerkannten Diplomen und Weiterbildungstiteln verzeichnet sind.

Mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz fördert der Bundesrat die Qualität in den Gesundheitsberufen auf der Tertiärstufe.

Gesetzgebung Medizinalberufe

Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) regelt die universitäre Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Fortbildung und Ausübung der universitären Medizinalberufe.

Gesetzgebung Psychologieberufe

Das Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) zielt darauf ab, den Schutz der psychischen Gesundheit zu verbessern und Menschen, die eine psychologische Fachperson suchen, vor unqualifizierten Angeboten zu schützen.

Gesetzgebung Gesundheitsberufe

Das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) regelt für sieben Gesundheitsberufe die Hochschulausbildung sowie die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung.