Richtigstellung zur Höhe der Reserven der Krankenversicherer

Bern, 25.9.2023 – Im Artikel von K-Tipp vom 18. August 2023 «Krankenversicherer verfügen über stattliche Reserven» sind die veröffentlichten Reserven-Daten teilweise nicht korrekt. Sie stellen die Beträge übermässig hoch dar. Da sich verschiedene Medien auf die nicht korrekte Einschätzung von K-Tipp stützen, nimmt das BAG wie folgt Stellung.

Im genannten Artikel wird der Versuch gemacht, mit Zahlen der Vergangenheit eine Aussage über die Angemessenheit des Niveaus der Reserven für die Zukunft zu machen. Dieser Ansatz ist falsch. Um das Niveau der Reserven zu beurteilen, müssen die gegenwärtigen Risiken berücksichtigt werden.

Insbesondere im Fall der Mindestreserven basieren die Angaben auf gerundeten Vorjahreswerten, was nicht korrekt ist, da sich diese Werte von Jahr zu Jahr signifikant verändern können.

Hinsichtlich der bestehenden Reserven verwendet K-Tipp die Abschlussdaten von 2022. Auch hier kann das BAG die Höhe der Reserven von einigen Krankenversicherern nicht nachvollziehen.

Die tatsächlichen Daten für das Jahr 2022 sowie den Solvenztest 2022 hat das BAG am 27. September 2022 auf der Seite KVG-Solvenztest Krankenversicherer veröffentlicht.

Der Solvenztest prüft, ob Versicherer über genügend Reserven verfügen. Der Test wird Ende April ausgefüllt. Er berücksichtigt die Risiken der Kasse bis Ende des Jahres. Der Test gilt als erfüllt, wenn die vorhandenen Reserven über einer definierten Mindesthöhe liegen. Ist dies nicht der Fall, muss der Versicherer Massnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen wieder zu erfüllen.

Die neusten Zahlen für das Solvenztest werden am 26. September 2023 bei der Veröffentlichung der Prämien der Krankenversicherer für das Jahr 2024 veröffentlicht.

Starker Rückgang der Reserven per 1. Januar 2023

Die Reserven per 1.1.2023 sind aufgrund hoher versicherungstechnischer Verluste und Verluste an den Kapitalmärkten um total 3,5 Milliarden Franken zurückgegangen. Der Verlust wurde vollständig durch die Reserven getragen. Diese sind per Anfang Jahr auf 8,5 Milliarden Franken gesunken. Insgesamt verfügen die Versicherer 2023 über ausreichend Reserven, aber das Polster zur weiteren Dämpfung der Prämienentwicklung ist nicht mehr vorhanden.

Das BAG hat das bereits am 4. Juli 2023 im Newsartikel Jahresabschlüsse 2022 der Versicherer liegen vor kommuniziert.

Die Prämien folgen den Kosten

Die Versicherer müssen zusammen mit der Prämieneingabe eine Solvenzprognose für das Prämienjahr vorlegen. Diese wird ebenfalls geprüft und ist ein wichtiger Bestandteil der Beurteilung der Prämieneingabe durch das BAG. Das gilt auch für das Prämiengenehmigunsverfahren für das Jahr 2024, das zurzeit noch läuft. Viele Versicherer haben einen Anteil der Reserven eingesetzt, um den Prämienanstieg für 2023 etwas abzufedern. Dies wird für 2024 oft nicht mehr möglich sein.

Pro Versicherer und Kanton gilt: Die Prämien müssen die erwarteten Kosten decken. Die Prämien sind das Spiegelbild der Kosten. Kostendämpfende Massnahmen sind daher zentral, um die Prämienbelastung der Bevölkerung zu reduzieren.

Letzte Änderung 25.09.2023

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