Das BAG vergütet Arzneimittel effizient

Bern, 10.1.2024 – Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) stuft in einem Prüfbericht die Prozesse der Zulassung und Vergütung von Arzneimitteln bei Swissmedic und beim BAG als effizient ein. Das bereits gute System kann noch weiter verbessert werden. Das BAG begrüsst deshalb die Empfehlungen der EFK.

Bis ein Medikament von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet wird, durchläuft dieses in der Schweiz in der Regel zwei Prozesse: Den Zulassungsprozess für den Schweizer Markt durch Swissmedic und den Vergütungsprozess beim BAG für die Aufnahme in die Spezialitätenliste. Diese enthält alle Arzneimittel, die von der Krankenversicherung übernommen werden. Im europäischen Vergleich rangiert die Schweiz heute auf dem 3. Platz in Bezug auf die Geschwindigkeit zwischen Marktzulassung und Vergütung.

Effiziente Zulassung und Vergütung von Arzneimitteln

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die beiden Prozesse überprüft, um zu klären, ob es weiteres Effizienzpotenzial gibt. Aus dem am 10. Januar 2024 publizierten Bericht geht hervor, dass das BAG im internationalen Vergleich sehr gut abschneidet. Aber auch ein bereits gutes System kann und soll weiter verbessert werden. Das BAG begrüsst daher die Empfehlungen der EFK. Diese betreffen etwa eine stärkere internationale Arbeitsteilung, eine Parallelisierung der Zulassungs- und Vergütungsprozesse sowie neue Vorschläge für den Vergütungsprozess. Das BAG nimmt die an das Amt gerichteten Empfehlungen in laufende Revisionen auf.

Verstärkte Parallelisierung der Prozesse

Mit der Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankpflege-Leistungsverordnung (KLV) hat der Bundesrat die Parallelisierung der Prozesse bereits gestärkt: Seit Anfang 2024 können Pharmaunternehmen neu für lebenswichtige Arzneimittel, für Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten sowie für komplexe Gesuche in einem neu definierten Prozess ihre Gesuche noch früher beim BAG einreichen (Prozess mit früher Gesuchseinreichung: «Early Access»). Dadurch lassen sich bis zu drei Monate einsparen – und die Aufnahme in die Spezialitätenliste kann gleichzeitig mit der Marktzulassung erfolgen. Im Rahmen eines Pilotversuchs konnte das BAG mit Swissmedic und Roche für das Krebsmedikament Lunsumio so den Zugang zur Vergütung zeitgleich zur Marktzulassung ermöglichen.

Die Umsetzung der Empfehlungen mit Verbesserung der Zulassungs- und Vergütungsprozesse hängt auch von der Kooperation der Pharmaindustrie ab. Denn der Bericht der EFK zeigt auf, dass Verzögerungen im Vergütungsprozess fast ausschliesslich aufgrund der Dauer der Preisverhandlungen basierend auf sehr hohen Preisforderungen der Pharmaindustrie resultieren. Zudem zeigt der Bericht auch, dass die Pharmaindustrie ihre Gesuche bei Swissmedic im Vergleich zu ausländischen Behörden teilweise mit bis zu 200 Tagen und beim BAG mit bis zu 100 Tagen Verspätung einreicht.

Neue Abteilung für den Bereich Arzneimittel

Um die komplexen und zunehmenden Aufgaben im Bereich Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten, die von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden, noch wirksamer und effizienter zu erfüllen, wurde im Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung (KUV) per 1. Januar 2024 eine neue Abteilung Arzneimittel Krankenversicherung geschaffen. Andrea Rizzi und Jörg Indermitte sind in Co-Leitung für die Führung der neuen Abteilung zuständig.

Letzte Änderung 12.01.2024

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