Ab sofort werden keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt

Bern, 1.9.2023 – Das System für die Ausstellung und Prüfung von Covid-Zertifikaten wurde am 1. September 2023 eingestellt. Dazu gehören auch die «COVID Certificate»-App und die «COVID Certificate Check»-App.

Die Schweizer Covid-19-Verordnung Zertifikate ist am 31. August 2023 ausgelaufen. Das vom Bund bereitgestellte Zertifikatssystem wurde folglich am 1. September 2023 definitiv abgeschaltet und die technische Infrastruktur zurückgebaut. Es können ab sofort keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden.

Auch die «COVID Certificate»-App und die «COVID Certificate Check»-App werden nicht mehr weiterentwickelt und werden aus den App Stores entfernt. Bereits vorhandene Zertifikate in der «COVID Certificate»-App sind nur lokal gespeichert. Sie können deshalb in eingeschränkter Form auch nach Einstellung des Zertifikatsystems am 1. September in der App angezeigt werden. Alle anderen Funktionen sind nicht mehr verfügbar.

Wieso wurde das Zertifikatssystem abgeschaltet?

Aktuell verlangen nur noch vereinzelte Länder weiterhin einen Nachweis für Impfung, Test oder Genesung bei der Einreise. Deshalb hat die EU am 27. Juni 2023 entscheiden, die rechtlichen Grundlagen zum digitalen Covid-Zertifikat der EU (EU DCC) nicht weiter zu verlängern. Damit und in Anbetracht der stabilen epidemiologischen Lage entfällt auch für die Schweiz der Bedarf nach Zertifikaten zur Reiseerleichterung. Am 10. Mai 2023 hatte der Bundesrat entschieden, die Schweizer Covid-19-Verordnung Zertifikate nicht zu verlängern, unter dem Vorbehalt, dass die EU-Verordnungen zum EU DCC nicht verlängert wird.

Weitere Informationen zur Betriebseinstellung erfahren Sie in den FAQ.

Ausgestellte Zertifikate in der Schweiz seit dem 7. Juni 2021:

  • Covid-Zertifikate gesamt: 34.03 Millionen
  • Impfzertifikate: 13.86 Mio
  • Genesungszertifikate: 3.99 Mio
  • Testzertifikate: 15.89 Mio

Hinweis: Die obengenannten Zahlen beinhalten auch die Zertifikate, die mehrmals ausgestellt wurden (z. B. aufgrund des Verlusts eines Zertifikats).

Letzte Änderung 01.09.2023

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