Änderung des UVG im Zusammenhang mit der Motion 11.3811 Darbellay

Am 2. März 2022 lehnten es die eidgenössischen Räte ab, die Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» abzuschreiben. Infolgedessen ist die Verwaltung derzeit damit beauftragt, das UVG und gegebenenfalls andere einschlägige Bestimmungen anzupassen. Es soll garantiert werden, dass Taggelder auch in Fällen bezahlt werden, in denen die Arbeitsunfähigkeit durch Rückfälle oder Spätfolgen einer unfallbedingten Verletzung begründet ist, welche die versicherte Person als nicht erwerbstätiger Jugendlicher und somit ohne UVG-Deckung erlitten hat.

Das Konsultationsverfahren zu diesem Projekt begann am 15. September 2023 und dauert bis zum 15. Dezember 2023. Die Vernehmlassung wird elektronisch durchgeführt. Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden über die Internetadresse: Laufende Vernehmlassungen (admin.ch).

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Letzte Änderung 15.09.2023

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