Die Nationale Strategie Sucht legt die suchtpolitischen Ziele für den Zeitraum von 2017 bis 2024 fest. Ihre Umsetzung erfordert die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren.
Erarbeitung des Massnahmenplans
Seit Juni 2014 haben Bund, Kantone, Städte und NGOs die Strategie Sucht gemeinsam erarbeitet. Mit der Verabschiedung des Massnahmenplans durch den Bundesrat am 2. Dezember 2016 kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Die Nationale Strategie Sucht verfolgt einen suchtformübergreifenden Ansatz. Mit ihr werden die bisherigen auf die Risikofaktoren Alkohol, Drogen und Tabak ausgerichteten Nationalen Programme und Massnahmenpakete zusammengeführt. Zudem bietet sie auch für weitere Suchtformen wie die exzessive Internetnutzung, die Geldspielsucht oder die Medikamentenabhängigkeit einen Orientierungsrahmen. Die Massnahmen wurden mit den Umsetzungspartnern abgestimmt.
Anpassung des Massnahmenplans 2021-2024
Auf Basis einer Zwischenevaluation, den Erfahrungen aus der Strategieumsetzung (2017-2019) sowie im Kontext der bundesrätlichen Strategie Gesundheit2030 wurden die Massnahmen der Strategie Sucht für die zweite Umsetzungsphase 2021-2024 überprüft und angepasst. Bestehende Massnahmen werden gebündelt und Lücken werden durch neue Massnahmen geschlossen. Die Anpassung der Massnahmenpläne NCD und Sucht erfolgte koordiniert.
Massnahmen zur Strategie Sucht
Die Nationale Strategie Sucht wird in acht Handlungsfeldern aktiv. Vier themenorientierte Handlungsfelder adressieren die Handlungsachsen der etablierten Viersäulenpolitik. Die Handlungsfelder 1 bis 4 sind thematischer Art:
1. Gesundheitsförderung, Prävention, Früherkennung
2. Therapie und Beratung
3. Schadensminderung und Risikominimierung
4. Regulierung und Vollzug
Die Handlungsfelder 5 bis 8 beschreiben Querschnittsaufgaben und dienen der Steuerung und Koordination:
5. Koordination und Kooperation
6. Wissen
7. Sensibilisierung und Information
8. Internationale Politik
Umsetzung
Die Nationale Strategie Sucht legt die suchtpolitischen Ziele für den Zeitraum von 2017 bis 2024 fest. Ihre Umsetzung erfordert die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, aus der Fachschaft und verschiedenen NGOs. Die Federführung liegt beim BAG.
Letzte Änderung 26.01.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 88 24