Handlungsfeld 3: Wirksame integrierte und vernetzte Angebote

Damit Angebote die richtigen Menschen erreichen, müssen sie auf deren Bedürfnisse ausgerichtet sein. Sie dürfen Betroffene weder stigmatisieren noch diskriminieren. Solche bedürfnisorientierten Angebote werden gefördert und weiterentwickelt.

Damit Prävention, Tests und Behandlungen ihre Wirkung entfalten, müssen sie auf die vielfältigen Bedürfnisse der Schlüsselgruppen ausgerichtet sein. Angebote müssen deshalb stärker integriert – das heisst möglichst einfach erreichbar, an einem Ort oder in einer Fachstelle untergebracht – und vernetzt werden. So ist es unkompliziert möglich, auf verschiedene Bedürfnisse gleichermassen einzugehen und die Schlüsselgruppen insgesamt besser zu erreichen.

Das betrifft nicht nur die Prävention von Infektionen mit HIV, anderen sexuell übertragenen Infektionen und Hepatitis B und C, sondern auch den Zugang zu anderen spezialisierten Angeboten, welche für die Schlüsselgruppen wichtig sind. Das sind beispielsweise soziale, rechtliche oder psychologische Unterstützungsangebote. Diese können Präventionsbemühungen positiv beeinflussen.

Weiterführende Themen

Gesetzgebung Übertragbare Krankheiten – Epidemiengesetz (EpG)

Das Epidemiengesetz soll gewährleisten, dass übertragbare Krankheiten frühzeitig erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden und trägt dazu bei, Krankheitsausbrüche mit grossem Gefährdungspotenzial besser zu bewältigen.

Letzte Änderung 21.11.2023

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Abteilung Übertragbare Krankheiten
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