DigiSanté: Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen

DigiSanté ist das Programm des EDI zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Es entsteht im Auftrag des Bundesrats und wird vom BAG und dem BFS in einer Initialisierungsphase bis Ende 2024 formuliert und anschliessend bis Ende 2034 umgesetzt.

Die Schweiz hat eines der qualitativ besten Gesundheitssysteme der Welt. Im Unterschied zu anderen Lebensbereichen ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen jedoch viel weniger weit fortgeschritten. So müssen zum Beispiel einmal erfasste Daten immer wieder neu angegeben werden und können nicht für verschiedene Zwecke genutzt werden. Es fehlt eine breit abgestützte, gemeinsame Strategie aller Akteure.

Bundesrat und Parlament haben die Schwachstellen erkannt. Das Parlament reichte verschiedene Vorstösse zu unterschiedlichen Themen der Digitalisierung ein. Am 4. Mai 2022 erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag, in Zusammenarbeit und Koordination mit weiteren Stellen der Bundesverwaltung, ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen auszuarbeiten. Der zur Umsetzung nötige Verpflichtungskredit wurde vom Bundesrat am 22. November 2023 im Rahmen einer Botschaft dem Parlament überwiesen. Die Botschaft zum Verpflichtungskredit sowie der Bundesbeschluss sind im Bundesblatt publiziert.

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Grundzüge des Programms

Mit dem Programm DigiSanté soll bis 2034 der Rückstand der Schweiz in der Digitalisierung des Gesundheitswesens aufgeholt werden. Ausgangspunkt für das Programm ist das Zielbild eines digitalen Gesundheitswesens, das auf der Strategie Gesundheit 2030 aufbaut, in die sich das Programm DigiSanté einbettet. Mit DigiSanté will der Bundesrat die Qualität des Gesundheitswesens erhöhen, insbesondere für Patientinnen und Patienten. Ziel ist auch mehr Effizienz für alle. Dafür müssen Daten für die Behandlung, Abrechnung, Forschung und Verwaltung nahtlos ausgetauscht werden können. Dies bedingt eine bessere Standardisierung. Gleichzeitig müssen Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und Cybersicherheit gewährleistet und der Zugang zu Gesundheitsdaten rechtlich klar geregelt sein. Weiter soll die Sekundärnutzung der entstehenden Gesundheitsdaten für Planung, Steuerung und Forschung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erleichtert werden.

Daten sind ein Kernelement der digitalen Transformation: Standardisierte Datenstrukturen und -inhalte sind die Grundvoraussetzung dafür, dass Systeme nahtlos zusammenarbeiten können (d.h. interoperabel sind) und Informationen nicht mehrfach, sondern nur einmal erhoben werden müssen (Once-Only-Prinzip). Klare Regeln zum Datenzugang und zur Mehrfachnutzung für verschiedene Akteurinnen und Akteure sollen in DigiSanté ebenso umgesetzt werden, wie die Digitalisierung und Abstimmung von Behördenleistungen sowie die Bereitstellung zentraler Dienstleistungen wie Register, Schnittstellen und Identifikatoren.

Das Programm DigiSanté umfasst zahlreiche Projekte. Der Bund unterstützt und koordiniert alle diese Arbeiten und schafft mit den rechtlichen Grundlagen Planungs- und Investitionssicherheit. Er verantwortet aber weder einzelne Klinik- oder Praxisinformationssysteme noch die gesamte Infrastruktur. Er konzentriert sich auf jene Bereiche, für die kein Markt besteht: wo es eine Basis für die digitale Transformation im Gesundheitswesen braucht und diese durch private Anbieter nicht gelegt werden kann. So können anschliessend die vielen unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen darauf aufbauen und ihre jeweiligen Dienstleistungen entwickeln und effizient betreiben.

Vier strategische Ziele

Die Zielsetzungen des Programms berücksichtigen den spezifischen Kontext des Schweizerischen Gesundheitswesens. DigiSanté soll zudem Synergieeffekte mit bestehenden Vorhaben nutzen, wie beispielsweise dem elektronischen Patientendossier (EPD). Weiter werden bei der Umsetzung von DigiSanté auch internationale Entwicklungen analysiert und wo nötig und sinnvoll berücksichtigt.

Die vier strategischen Ziele des Programms sind:

Digitalisieren: Die für eine erfolgreiche digitale Transformation im Gesundheitswesen notwendigen Grundlagen werden erarbeitet und konkrete Projekte zum Nutzen der Gesundheitsversorgung sowie der sie sicherstellenden Akteure umgesetzt: Durch den Bund und die Kantone im Rahmen ihrer Kompetenzen und durch die Patientenorganisationen, Gesundheitsligen, Leistungserbringende, Versicherende, Produkt- und Dienstleistungsanbietende sowie Forschungsinstitutionen je in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Beispiel: Die Schaffung einer modernen nationalen Plattform für die Überwachung und Meldung übertragbarer Krankheiten durch das BAG.

Orchestrieren: Die Aktivitäten zur Umsetzung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen werden aufeinander abgestimmt, damit das Engagement für die Erreichung der gemeinsamen Ziele sowie die Systemwirkung verstärkt werden. Dabei bindet die Programmorganisation die relevanten Stakeholder des Gesundheitswesens in geeigneter Form ein.

Beispiel: Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene und vom EDI initiierte Fachgruppe Datenmanagement im Gesundheitswesen hat ihre Arbeit im September 2022 aufgenommen. Ziel der Fachgruppe ist es, Standards für das Gesundheitswesen (insb. solche Standards, welche die Interoperabilität zwischen Klinikinformations- und Praxisinformationssystemen ermöglichen) zu entwickeln, zu pflegen und als nationale Empfehlungen zu publizieren. Zudem fördert sie den Austausch unter den relevanten Akteurinnen und Akteuren.

Standardisieren: Der sichere und nahtlose Datenaustausch zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens wird etabliert und die Effektivität und Effizienz der Gesundheitsversorgung werden durch datenbasierte Leistungserbringung verbessert.

Beispiel: Mit dem Projekt Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) wird die Mehrfachverwendung von Daten für aufsichtsrechtliche und statistische Nutzung ermöglicht. So werden Datenbedürfnisse zum Vollzug des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), wie die Pflege von Tarifstrukturen oder die Weiterentwicklung der Spitalplanung, auf Basis von kohärenten Daten und mit einem weiter reduzierten Aufwand erfüllt.

Verankern: Zu ändernde oder neu zu schaffende Rechtsgrundlagen auf Kantons- und Bundesebene werden identifiziert und deren Erarbeitung oder Anpassung ist erfolgt oder wurde eingeleitet.

Beispiel: Regelung und Vereinheitlichung des Zugangs zu Daten für Forschende oder das Durchsetzen von einheitlichen Standards.

Schrittweise Umsetzung

Das Programm DigiSanté umfasst zahlreiche Projekte und soll in mehreren Phasen umgesetzt werden. In einem ersten Schritt sollen unter anderem ein klarer rechtlicher und organisatorischer Rahmen sowie die fachlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Informationen nahtlos ausgetauscht werden können. In einem zweiten Schritt soll dann eine nationale Infrastruktur geschaffen werden, damit eine schnelle Umsetzung neuer, digitaler Gesundheitsdienste möglich wird.

Die Umsetzungspakete des Programmes

DigiSanté umfasst voraussichtlich rund 50 verschiedene Vorhaben, die darauf abzielen, die digitale Transformation im Gesundheitswesen zu fördern. Die Vorhaben weisen teilweise Abhängigkeiten auf, was die Komplexität des Programms erhöht. Sie reichen von Rechtssetzungsvorhaben über Softwareentwicklung bis hin zur Entwicklung von national abgestimmten Vorgaben für die Standardisierung. Es handelt sich um Vorhaben, für die bereits Aufträge von Volk, Parlament oder Bundesrat bestehen. Die Vorhaben werden in vier Massnahmenpaketen zusammengefasst.

Paket 1 «Voraussetzungen für die digitale Transformation»
Ein funktionierendes digitales Gesundheitswesen braucht neben einer breit abgestützten Strategie und einem klaren rechtlichen und organisatorischen Rahmen auch fachliche Voraussetzungen, damit Informationen nahtlos ausgetauscht werden können. Dazu gehören eine Zielarchitektur, eindeutige Identifikatoren, strukturierte Daten, Gefässe für die technische und semantische Standardisierung und ein günstiges Umfeld für digitale Anwendungen unter Wahrung der Datensicherheit.

Paket 2 «Nationale Infrastruktur»
Die hier angesiedelten Vorhaben dienen dazu, die notwendige Infrastruktur zu schaffen, damit der sichere und nahtlose Datenaustausch im digitalen Gesundheitswesen möglich ist und auf dieser Basis neue, digitale Gesundheitsdienste umgesetzt werden können. Um den sicheren Datenaustausch zu gewährleisten, sollen gemeinsam nutzbare Basisdienste wie Register, Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung stehen. Zudem wird auch die rechtliche Interoperabilität für den gesamten Datenraum sichergestellt, etwa im Bereich der Zugriffsrechte.

Paket 3 «Behördenleistungen digitalisieren»
Das Ziel der Digitalisierung der Behördenleistungen ist eine Qualitäts- und Effizienzsteigerung beim Datenaustausch zwischen den Behörden und den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Zusätzlich soll für die Politik eine bessere, evidenzbasierte Datengrundlage für Entscheide entstehen, da die Daten schneller übermittelt werden und vollständig zur Verfügung stehen. Schliesslich wird mit dem Ausbau des digitalen Leistungsangebots des BAG und BFS auch der Rückstand zu den relevanten Angeboten in den umliegenden Ländern aufgeholt und die digitale Kommunikation der Bundesbehörden mit der privaten und öffentlichen Gesundheitswirtschaft vereinfacht und effizienter gestaltet.

Paket 4 «Sekundärnutzung für Planung, Steuerung und Forschung»
Übergeordnetes Ziel ist die Nutzung des grossen Spektrums an gesundheitsrelevanten Daten im Sinne der Strategie «Gesundheit 2030». Zum einen soll die Datennutzung für die Planung und Steuerung des Gesundheitswesens durch die Behörden und die beteiligten Akteurinnen und Akteure verbessert werden. Zum anderen sollen Forschende aus der akademischen und der privatwirtschaftlichen Forschung einen besseren Zugang zu gesundheitsrelevanten Daten erhalten. Die Datengrundlagen und Analysemöglichkeiten sollen für zentrale Fragestellungen verbessert werden. Dabei sollen auch neue datenwissenschaftliche Ansätze genutzt, entsprechende Plattformen aus- oder aufgebaut und die Daten – wenn immer möglich – als Open-Government-Data (OGD) zur Verfügung gestellt werden.

Geteilte Verantwortung und Verknüpfung mit der Strategie Digitale Schweiz

Im Gesundheitswesen teilen sich verschiedenste Akteurinnen und Akteure Aufgaben und Kompetenzen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel. Deshalb werden die kantonalen Behörden und die relevanten Akteurinnen und Akteure der Privatwirtschaft (Leistungserbringer, Versicherer, Forschung, Hersteller medizinischer Produkte etc.) von Anfang an in die Entwicklung des Programms einbezogen. Die gewünschte Wirkung von DigiSanté kann nur erreicht werden, wenn die Beteiligten ihre Beiträge an gemeinsamen Zielen ausrichten.

Das Programm wird eng koordiniert mit den Vorhaben zur Förderung der Datennutzung und -bewirtschaftung in der Federführung des BFS sowie den übrigen Massnahmen zur Umsetzung der Strategie Digitale Schweiz (Digitale Schweiz - Strategie Digitale Schweiz 2023).

Exemplarische Vorhaben:

Fachgruppe Datenmanagement im Gesundheitswesen

Der Bundesrat hat im Januar 2022 aufbauend auf dem Bericht zur Verbesserung des Datenmanagements im Gesundheitsbereich das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) unter Leitung des BAG beauftragt eine Fachgruppe Datenmanagement im Gesundheitswesen auszugestalten.

Da für die Verbesserung des Datenmanagements im Gesundheitswesen vielfältige Interessen zu berücksichtigen sind, ist es wichtig, dass alle betroffenen Stellen in einem geregelten Prozess miteinbezogen werden. Diesbezüglich wurde das EDI (BAG und BFS) beauftragt, zusammen mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eine Fachgruppe Datenmanagement im Gesundheitswesen zu konzipieren, in der zur Beschleunigung der Digitalisierung bereits bestehende Gremien integriert bzw. aufgelöst werden.

Mit Blick auf ein verbessertes Datenmanagement im Gesundheitswesen ist es notwendig, Daten inhaltlich, strukturell und technisch zu standardisieren. Die Fachgruppe, die Bestandteil des Programms DigiSanté ist, setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Organisationen und Interessenverbänden, Fachexpertinnen und -experten aus dem Bereich Data Science zusammen.

Dies sind ihre Aufgaben:

  • ein gemeinsames übergreifendes Architekturverständnis schaffen
  • sich auf gemeinsame Standards einigen und für deren Erarbeitung sorgen
  • bestehende internationale Standards übernehmen
  • Die Standards sollen durch die Akteurinnen und Akteure breit abgestützt und nach Konsultation als nationale Empfehlungen verabschiedet werden.

Interessierten, die Updates aus der Fachgruppe erhalten möchten, empfehlen wir, den Newsletter von eHealth Suisse zu abonnieren.
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Datenraum für die gesundheitsbezogene Forschung

Das Vorhaben ist ein Teil von Paket IV «Sekundärnutzung für Planung, Steuerung und Forschung» und hat zum Ziel, dass Forschende Daten für die Beantwortung gesundheitsrelevanter Fragestellungen effizient weiterverwenden können. So können rasch Entscheidungsgrundlagen für notwendige Optimierungen und Innovationen des Gesundheitssystems, der Gesundheitsversorgung im Besonderen, und für die Gesundheitspolitik geliefert werden.

Der Bundesrat fordert im Bericht in Erfüllung des Postulats 15.4225, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit öffentliche und private Forschungsinstitutionen gesundheitsrelevante Daten mehrfach verwenden können.

Das setzt die breit abgestützte kritische Auseinandersetzung mit vier Themen voraus:
(1) Einwilligung der betroffenen Personen zur Datenweiterverwendung,
(2) Benötigter Daten-Personenbezug für Verknüpfungen (Personenidentifikator),
(3) Kenntnis über Verfügbarkeit und Zugriff auf Daten von guter Qualität (FAIR-Datenprinzipien; Metadaten-/Datenkataloge, Standards),
(4) Umfassende Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit.

Für diese Themen werden praxisorientiert vertrauensstiftende Lösungen konzipiert.
Den Bedürfnissen, Interessen und Rechten der betroffenen Personen, der Datenanbietenden (Datenproduzenten) und der Forschenden als Datennutzende, wird Rechnung getragen.
Als ein zentrales Element in einem «System zur Weiterverwendung und Verknüpfung von gesundheitsrelevanten Daten» soll eine Nationale Datenkoordinationsstelle geschaffen werden, die rechtlich abgestützt eine Plattform und fachliche Dienstleistungen zur Vernetzung von Datenproduzenten und Datennutzenden bereitstellt.
Bestehende Infrastrukturen, technische Lösungen, Services und Unterstützungsangebote, die bspw. bereits beim BFS und SPHN Data Coordination Center (DCC) existieren, werden dabei berücksichtigt.

Zur Zielerreichung werden im Zeitraum 2023-2024 thematische Lösungsstrategien konzipiert und ab 2025 gestaffelt umgesetzt.

Medien

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Letzte Änderung 29.01.2024

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Schweiz

digisante@bag.admin.ch

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