Lebendspende: Willensäusserung und Schutz

Personen, die für eine Lebendspende in Frage kommen, müssen umfassend und verständlich über den Eingriff und die Risiken informiert werden. Der Entscheid für oder gegen eine Lebendspende muss freiwillig und ohne Druck von aussen erfolgen.

Die Transplantationsverordnung regelt detailliert, welche Informationen notwendig sind, damit sich jemand für oder gegen eine Lebendspende entscheiden kann (Details dazu finden Sie unten auf dieser Seite im Register «Gesetze»). Insbesondere muss umfassend und verständlich über den Eingriff und mögliche Risiken für die eigene Gesundheit informiert werden. Übertriebene Erfolgserwartungen sollen verhindert werden.

Zudem muss die Entscheidung freiwillig und ohne Druck der Familie erfolgen. Sprechen medizinische oder psychologische Gründe gegen eine Spende, darf kein Organ entnommen werden, auch wenn die Person zustimmen würde. Die spendende Person muss dem Vorhaben schriftlich zustimmen.

Einer lebenden Person dürfen nur dann Organe entnommen werden, wenn sie urteilsfähig und volljährig ist. Unter restriktiven Auflagen ist die Entnahme von regenerierbaren Geweben bei Unmündigen möglich. Nähere Informationen dazu liefert das Faktenblatt Lebendspende von Organen, Geweben und Zellen (das Dokument finden Sie auf dieser Seite im Register «Dokumente»).

Einfluss auf die Beziehung

Eine Lebendspende kann die Beziehung zwischen spendender und empfangender Person nachhaltig verändern. Von den Auswirkungen betroffen ist dabei oft der engere Familienkreis. Über zwei Dinge muss ein Spender oder eine Spenderin sich im Klaren sein. Erstens: Das gespendete Organ bringt unter Umständen keine vollständige Heilung. Und zweitens: Eine Transplantation kann auch misslingen. In solchen Fällen können Enttäuschungen, Aggressionen oder Schuldgefühle auftreten. Unter günstigen Voraussetzungen und mit der entsprechenden psychologischen Begleitung ist die Lebendspende jedoch meist eine insgesamt positive Erfahrung. Umfragen zeigen: Die meisten Menschen, die ein Organ gespendet haben, bereuen ihre Entscheidung nicht. Sie würden wieder so handeln.

Gesetze

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Weiterführende Themen

Lebendspende von Organen

Lebende Personen können gewisse Organe spenden. Meistens finden Lebendspenden in der Familie statt. Die Lebendspende hat grosse Vorteile, birgt für die Spenderinnen und Spender aber Risiken.

Fallbeispiel einer Nieren-Lebendspende

Die Organspende einer lebenden Person muss sehr sorgfältig vorbereitet werden. Der typische Ablauf einer Lebendspende wird an einem fiktiven Beispiel einer Nieren-Lebendspende von einer Mutter für ihre Tochter erläutert.

Überkreuz-Lebendspende

Will jemand einer nahestehenden Person zu Lebzeiten eine Niere spenden, so ist dies aus Gründen der Kompatibilität nicht immer möglich. Mit einer Überkreuz-Lebendspende können jedoch Organe «über Kreuz» passenden Empfängerinnen oder Empfängern zugeteilt werden.

Spende von Blut-Stammzellen

Die Transplantation von Blut-Stammzellen dient zur Therapie schwerer Erkrankungen des Blutes und des Immunsystems. Personen, die Blut-Stammzellen spenden möchten, können sich registrieren lassen. Sie müssen über den Ablauf und die Risiken informiert werden.

Letzte Änderung 06.03.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
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Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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