Laserpointer

In den letzten Jahren sind vermehrt gefährliche Laserpointer in Umlauf gekommen, die zu Augen- und Hautschäden führen können. Besonders über das Internet werden solche Laser, die in Europa und in der Schweiz nicht zugelassen sind, angeboten.

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) regelt unter anderem die Verwendung von Laserpointern. Sie ist seit 1. Juni 2019 in Kraft.
Seit dem 1. Juni 2021 sind nur noch Laserpointer der Klasse 1 erlaubt. Zudem dürfen diese Laserpointer nur noch in Innenräumen zu Zeigezwecken verwendet werden.
Verboten sind demnach Ein- und Durchfuhr, Anbieten, Abgabe sowie Besitz von Laserpointern der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4.
Die nächste Entsorgungsstelle für Laserpointer finden Sie unter Recycling-Map.ch.
 

Laserpointer

Letzte Änderung 13.12.2023

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Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
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