Strahlenschutzausbildung für medizinische Praxisassistentinnen/-assistenten EFZ (MPA) (MP7)

Die in der Schweiz ausgebildeten MPA erhalten die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz im Bereich konventionelles Röntgen mit Abschluss der beruflichen Grundausbildung (EFZ). Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Mit dem Erhalt des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses als Medizinische Praxisassistentin/Praxisassistent (MPA) ist der Nachweis der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz für Untersuchungen im Niedrigdosisbereich erbracht. Es sind einzig Aufnahmen des Thorax und des Extremitätenskelettes sowie die Durchführung der Konstanzprüfung erlaubt. MPAs haben damit die Berechtigung zur Bedienung von Röntgenanlagen für humanmedizinische Diagnostik unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes. Ausgenommen ist die Bedienung von Röntgenanlagen für Durchleuchtung, Computertomografie und Mammographie.

Weiterbildung – erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken (MP 8)

Für Aufnahmen des Abdomens, des Körperstammes (Untersuchungen im mittleren Dosisbereich) und des Schädels muss im Rahmen einer zusätzlichen Ausbildung im Strahlenschutz, für erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken, angeeignet werden. Diese zusätzliche Ausbildung hat einen Umfang von 40 Unterrichtseinheiten und zusätzlicher praktischer Arbeit am eigenen Arbeitsplatz. Zusätzliche Informationen zu den Anforderungen und Kursen finden Sie hier.

Ausländische Ausbildung als medizinische Praxisassistentinnen/-assistenten

Personen mit einer ausländischen Ausbildung, die in der Schweiz eine Anstellung als MPA anstreben, benötigen eine vom Staatssekretariat für Forschung, Bildung und Innovation SBFI anerkannte Ausbildung. Mit der Anerkennung bestätigt das SBFI, dass das ausländische Diplom bzw. der Ausweis einem schweizerischen Diplom oder Ausweis gleichwertig ist. Die Prüfung und Beurteilung der Anerkennung (Gleichwertigkeit) erfolgt nach den Kriterien der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.

Gesuche um Anerkennung können direkt beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI eingereicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link. Innerhalb dieses Anerkennungsverfahren kann, wenn notwendig, die Röntgenberechtigung für Röntgenaufnahmen im Niedrigdosisbereich (Thorax und Extremitäten) ähnlich einer MPA EFZ erworben werden.

Fortbildung

Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für die folgenden Berufsgruppen sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:

Berufsgruppe

Fortbildungspflicht

MPA – Niedrigdosisbereich (Thorax und Extremitäten)

Alle 5 Jahre, 8 UE*

MPA – erweiterten konventionellen Aufnahmetechniken   Alle 5 Jahre, 8 UE
* 1 UE = Unterrichtseinheit von 45 min Dauer

Die Fortbildungsunterrichtseinheiten der verschiedenen Ausbildungen müssen nicht kumulativ absolviert werden.

Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie hier.

Dokumente

BAG-Wegleitung (PDF, 699 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Humanmedizin

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 22.06.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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