Alkoholpräventionsgesuche

Der Bund unterstützt gesamtschweizerische und kantonsübergreifende Projekte, die sich der Alkoholprävention widmen. Gesuche für eine finanzielle Unterstützung können einmal, bzw. für Kleinprojekte zweimal jährlich eingereicht werden.  Alle Gesuchstellenden, müssen vorgängig die Beratungsstelle Chancengleichheit konsultieren. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin.

Der Bund unterstützt durch Beiträge (Subventionsverfügungen nach Subventionsgesetz) ausschliesslich gesamtschweizerische oder kantonsübergreifende Projekte, die sich der Alkoholprävention widmen.

Grundlage für die Finanzierung von Alkoholpräventionsprojekten bildet das Bundesgesetz über gebrannte Wasser (Art. 43a AlkG; SR 680) sowie der Bundesratsbeschluss vom 2.12.2016 zur Nationalen Strategie Sucht 2017-2024. Vor Einreichen des Gesuches muss die Beratungsstelle Chancengleichheit konsultiert werden.

Die eingereichten Gesuche werden auf ihre Relevanz und den zu erwartenden Präventionseffekt geprüft. Das Bundesamt für Gesundheit BAG ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig. Es konsultiert dazu ein Expertengremium bestehend aus verwaltungsinternen und -externen Sachverständigen.

Bitte verwenden Sie ausschliesslich die hier unten aufgeführten Formulare und reichen Sie sie nur elektronisch (mit digitaler Signatur) ein. Der Entscheid zu regulären Projekten wird bis Ende November, zu Kleinprojekten bis Ende April bzw. Ende Oktober kommuniziert.

Nächste Eingabetermine:

Alkoholpräventionsprojekte:

31. August 2024


Kleinprojekte:

31. August 2024
28. Februar 2025

Kontaktieren Sie die Beratungsstelle Chancengleichheit möglichst frühzeitig.

Wer beim Alkoholpräventionsfonds (APF) ein Gesuch stellt, erhält Unterstützung von einer Beratungsstelle Chancengleichheit. Diese wird vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) betrieben. Damit bezweckt das BAG gemeinsam mit dem Tabakpräventionsfonds (TPF) die Förderung der Chancengleichheit bei Präventionsprojekten.

Die Konsultation durch die Beratungsstelle ist für Gesuchstellende obligatorisch. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin.

Wir lassen es grundsätzlich offen, zu welchem Zeitpunkt die Beratung in Anspruch genommen werden soll. Der Ablauf mit persönlicher Beratung und Expertise kann aber besser eingehalten werden, wenn genügend Zeit für die Beratung und Expertise einrechnet wird. Deshalb bitten wir die Gesuchstellenden, die Beratungsstelle unbedingt möglichst frühzeitig zu kontaktieren. Idealerweise sollte die Kontaktaufnahme 2 Monate vor der geplanten Projekteingabe stattfinden.

Weitere Informationen folgen weiter unten im Klapptext und unter «Dokumente».

Bei Fragen steht Ihnnen das Sekretariat gerne zur Verfügung.

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Jährlich werden Projekte, die sich der Bekämpfung des problematischen Alkoholkonsums widmen, vom Bund aufgrund Art.43a Alkoholgesetz unterstützt. Hier finden Sie eine Liste alle unterstütze Projekte.

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Letzte Änderung 05.04.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Sekretariat des Alkoholpräventionsfonds
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 87 93
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

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