Patientenbewilligung

Patientinnen und Patienten, die eine diacetylmorphingestützte Behandlung erhalten möchten, brauchen dazu eine Bewilligung des BAG.

Gemäss Artikel 3e Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) ist die Verschreibung von Diacetylmorphin betäubungsmittelabhängigen Personen vorbehalten, bei denen andere Behandlungsformen versagt haben oder deren Gesundheits­zu­stand andere Behandlungsformen nicht zulässt. Bevor eine diacetylmorphingestützte Behandlung initiiert werden kann, muss die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt beim BAG für seine Patientin/seinen Patienten eine Bewilligung einholen.

Weiterführende Informationen

Substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (Heroin)

Die substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) richtet sich an Personen mit schwerer Heroinabhängigkeit und erfolgt in Fachzentren.

Letzte Änderung 06.07.2023

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Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 88 24
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