Ambulante Physiotherapie: Wie geht es weiter?

Bern, 12.9.2023 – Die Anpassung der Tarifstruktur für ambulante Physiotherapie schlägt hohe Wellen. Bis heute konnten sich die Tarifpartner physioswiss, ASPI und H+ einerseits und santésuisse und curafutura andererseits nicht auf eine Gesamtrevision einigen. Deshalb schlägt der Bundesrat eine minimale Anpassung der Tarifstruktur vor. Neu soll die Sitzungsdauer definiert werden, um die Transparenz für die Patientinnen und Patienten zu erhöhen.

Die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten spielen eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem, da sie wertvolle Leistungen zugunsten der Patientinnen und Patienten erbringen. Physiotherapie-Leistungen werden nicht nur in der Krankenversicherung, sondern auch in der Invaliden- und Unfallversicherung erbracht.

Bis heute keine Einigung zwischen den Tarifpartnern

Die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen ist in die Jahre gekommen. Dabei ist es auch bei den Tarifpartnern physioswiss, ASPI und H+ einerseits und santésuisse und curafutura andererseits unbestritten, dass diese revisionsbedürftig ist.

Die Tarifpartner wurden im Herbst 2017 von der damaligen Bundespräsidentin angeschrieben und aufgefordert, eine Gesamtrevision der Tarifstruktur vorzunehmen. Trotz Begleitung durch das BAG haben es physiowiss, ASPI, H+ (auf Leistungserbringerseite) und curafutura und santésuisse (auf Versichererseite) bis heute nicht geschafft, sich auf eine neue Tarifstruktur zu einigen. Deshalb gilt weiterhin eine vom Bundesrat festgesetzte Tarifstruktur, die aber auf der früheren Vereinbarung der Tarifpartner beruht.

Mehr Transparenz für die Patientinnen und Patienten

Die geltende Tarifstruktur ist rund um Sitzungspauschalen aufgebaut, die für eine bestimmte Sitzungsdauer kalkuliert wurden, die aber keine Angaben zur Sitzungsdauer enthalten. Die Dauer der Sitzungen liegt folglich in der Verantwortung des Physiotherapeuten bzw. der Physiotherapeutin, was die Transparenz gegenüber den Patientinnen und Patienten beeinträchtigt. Wird die Sitzungsdauer unterschiedlich gehandhabt, so erhalten die Versicherten für den gleichen Preis nicht die gleiche Leistung. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten.

Das BAG hat bei den Tarifpartnern den dringendsten Anpassungsbedarf an der Tarifstruktur nachgefragt. Unter den Tarifpartnern herrscht Konsens, dass die Definition der Sitzungsdauer betreffend die Sitzungspauschalen den dringendsten Anpassungsbedarf darstellt, um die Transparenz zu erhöhen.

Zwei Vorschläge zur Diskussion

Die vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebene Anpassung der Tarifstruktur will damit die Transparenz verbessern und schlägt dafür zwei Varianten vor, die die effektive Sitzungsdauer transparent machen und eine sachgerechte Abbildung ermöglichen. Die Bewertung orientiert sich am Kostenmodell, das in der aktuell gültigen Tarifstruktur verwendet wird. Diese Vorschläge stehen nun zur Diskussion. Alle Akteure haben die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden eingehend geprüft und erst danach trifft der Bundesrat einen Entscheid. Die Verordnungsänderung soll auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Den Tarifpartnern steht es zudem weiterhin frei, dem Bundesrat eine Vereinbarung zur Revision der Tarifstruktur einzureichen.

Die Preise werden kantonal vereinbart

Die Höhe der Vergütung für die Leistungen der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten hängt letztlich von kantonalen Taxpunktwerten ab. Diese werden zwischen den kantonalen Physiotherapieverbänden bzw. Spitälern und den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer (tarifsuisse, HSK, CSS) vereinbart.

Letzte Änderung 12.09.2023

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