Erhöhter Selbstbehalt bei Arzneimitteln

Bern, 3. April 2024 – Seit 1. Januar 2024 gilt ein höherer Selbstbehalt von 40 Prozent für bestimmte Arzneimittel. Er gilt vor allem für Original- und Referenzpräparate, wenn sie im Vergleich zu wirkstoffgleichen Generika oder Biosimilars zu teuer sind. Ziel der Massnahme ist die Förderung von Generika und Biosimilars.

Der Selbstbehalt für Arzneimittel beträgt grundsätzlich 10 Prozent. Bisher galt für Arzneimittel ein Selbstbehalt von 20 statt 10 Prozent, wenn sie im Vergleich zu günstigeren Arzneimitteln mit demselben Wirkstoff – Generika und Biosimilars – zu teuer waren. Per 1. Januar 2024 wurde dieser Selbstbehalt von 20 auf 40 Prozent erhöht.

Sowohl Original- und Referenzpräparate als auch Generika oder Biosimilars können von einem erhöhten Selbstbehalt betroffen sein, wenn sie im Vergleich zu anderen wirkstoffgleichen Generika oder Biosimilars zu teuer sind. Für die Mehrheit der vergüteten Arzneimittel gilt weiterhin ein Selbstbehalt von 10 Prozent. In der Spezialitätenliste ist ersichtlich, welche Arzneimittel mit einem Selbstbehalt von 40 Prozent belegt sind (schwarzes X auf rotem Grund in der Spalte SB).

Die Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, die Versicherten darauf hinzuweisen, wenn es günstigere Generika oder Biosimilars gibt, und sie zu informieren, wenn ein Arzneimittel bezogen wird, das einen erhöhten Selbstbehalt von 40 Prozent aufweist. Wenn medizinische Gründe gegen die Abgabe des günstigeren Generikums oder Biosimilars sprechen, ist es möglich, ein teureres Arzneimittel ohne höheren Selbstbehalt zu erhalten.

Die Anpassung der Kostenbeteiligung bezweckt die Förderung von Generika und Biosimilars. Die Massnahme führt zusammen mit der Senkung der Preise für Generika und Biosimilars und der Anpassung der Vertriebsmargen zu Einsparungen von bis zu 300 Millionen Franken.

Durch die Wahl von Generika oder Biosimilars trägt jede versicherte Person dazu bei, die Kosten des Gesundheitssystems zu senken.

Letzte Änderung 24.04.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Kommunikation und Kampagnen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 95 05
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-03-04-2024.html